KVO-Fonds
Im Jahr 2022 können kleine und freiwillige Organisationen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem NAP 1325 teilnehmen, einen Teil ihrer Kosten über den so genannten KVO-Fonds(Kleine Vrijwilligers Organisaties Fund) zurückfordern. Mit einem Zuschuss des Außenministeriums haben WO=MEN und die Plattform Frauen & Nachhaltiger Frieden (PV&DV) die Fortführung des KVO-Fonds ermöglicht. Die Arbeit des Fonds wird von einer Kommission der PV&DV übernommen.
Die Kriterien für die Antragstellung sind wie folgt:
Förderungswürdige Organisationen und Mitarbeiter
- Nur Unterzeichner des NAP 1325-IV
- Organisationen mit einem Jahresbudget von < 150.000 €
- Für unbezahlte Mitarbeiter/Freiwillige, die an Aktivitäten im Rahmen des NAP 1325 teilnehmen (wie unten aufgeführt)
FörderfähigeAktivitäten: Aktivitäten, die zu den (Teil-)Ergebnissen des NAP 1325-IV beitragen
- (Ko-)Vorsitz bei Länder-/Regional- oder Themengruppensitzungen im Rahmen des NAP 1325-IV: Vorbereitungstreffen, eigentliche Gruppensitzung, Nachbereitungstreffen (Datum der Sitzungen und Nachweis der Reisekosten vorlegen)
- Teilnahme an Länder-/Regional- oder thematischen Gruppensitzungen im Rahmen des NAP 1325-IV: tatsächliche Sitzung (bitte Datum der Sitzungen und Nachweis der Reisekosten vorlegen)
- Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsgremiums des NAP 1325: Vorbereitungssitzung, OB-Sitzung, Nachbereitungssitzung (bitte Datum der Sitzungen und Nachweis der Reisekosten vorlegen)
- Teilnahme an Veranstaltungen der Unterzeichner: Vorbereitungstreffen (im Falle einer Präsentation), Veranstaltung (Datum der Treffen und Nachweis der Reisekosten)
- Präsentationen im Zusammenhang mit dem NAP 1325, die im Voraus mit der NAP 1325-Gemeinschaft abgesprochen wurden (Datum und Zweck der Präsentation sowie Nachweis der Reisekosten)
- Ein pauschaler Beitrag zu den allgemeinen Verwaltungskosten kleiner Organisationen
Standard-Entschädigungssätze
- Max. 40 €/ Sitzung oder Präsentation (Nachweis des Datums)
- Verwaltungs- und Bürokosten der Organisation in Höhe von maximal 25 €/Monat (Pauschalbetrag, kein Nachweis der Ausgaben erforderlich)
- Reisekosten in den Niederlanden für die genannten förderfähigen Aktivitäten (Nachweis der Ausgaben)
Erklärungen können bis zu einem Höchstbetrag von 850 €/Organisation/Jahr eingereicht werden.
Die Erklärungen decken die Kosten rückwirkend ab dem 1.1.2022 ab und können zweimal pro Jahr eingereicht werden (zwischen dem 1. und 15. Juli und zwischen dem 1. und 15. Januar). NRO, die eine Unterstützung aus dem KVO-Fonds beantragen möchten, werden gebeten, sich unter KVO.fund@gmail.com zu registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie ein Antragsformular. Fragen und Anfragen können auch an diese E-Mail-Adresse gerichtet werden.